Haltung der Glaubensgemeinschaften zum Thema Transplantation

Organe zu spenden, ist auch eine Frage der Religion

Artikel von Margit Schramm, Stuttgarter Nachrichten vom 31. Mai 2000

 
Rund 20000 Fragen zur Organspende beantwortet der Arbeitskreis Organspende
(AKO) jährlich. Eine Frage, die immer wieder gestellt wird, betrifft die
Einstellung der Kirche zur Organspende - eine Frage, die nicht für alle
Glaubensgemeinschaften einheitlich beantwortet werden kann.
In Deutschland gibt es 27,7 Millionen evangelische, 27,5 Millionen
katholische und rund 1,2 Millionen orthodoxe Christen. Außerdem leben hier
mehr als drei Millionen Muslime, 80000 Menschen jüdischen Glaubens und rund
200000 Buddhisten. Wie stehen diese Religionen dem Thema Organspende
gegenüber?

"Die Bereitschaft zur Organspende nach dem Tod ist ein Zeichen der
Nächstenliebe und Solidarisierung mit Kranken und Behinderten", so die
Haltung der evangelischen und katholischen Kirche in ihrer "Gemeinsamen
Erklärung" von 1990. Organtransplantationen sind ethisch gerechtfertigt,
weil sie das Leben eines anderen Menschen retten, Leid lindern und
Lebensqualität verbessern. Angehörige, die die Einwilligung zu einer
Organspende geben, handeln "ethisch verantwortlich".

Beide großen Kirchen erkennen den Hirntod als Todeszeitpunkt des Menschen
an, der Voraussetzung für eine Organentnahme ist. Die Feststellung des Todes
und die Verfahrensregeln zur Feststellung sind durch die Bundesärztekammer
in Richtlinien festgelegt. Funktionsfähige Organe können nach dieser
"unaufhebbaren Trennung vom irdischen Leben" dem Leib entnommen und anderen
schwerkranken Menschen eingepflanzt werden. Der Glaube an die Auferstehung
der Toten steht einer Organspende nicht im Wege, denn die Auferweckung ist
"Tat und Wunder Gottes" und setzt nicht das Vorhandensein eines unversehrten
Leichnams voraus. Grundsätzlich stimmt dieser Haltung auch die Kommission
der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKID) zu. Allerdings, so der
KOKID-Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Anastasios Kallis, setze dies die Achtung
vor der Würde des Menschen voraus: "Der Leichnam darf nicht zu einem
Ersatzteillager in der Art eines ausgemusterten Fahrzeugs degradiert werden,
das kommerziellen Zwecken dient."

Auch wenn nach buddhistischem Glauben der Sterbeprozess eines Menschen sehr
viel länger dauert, als von außen zu sehen ist, erkennen die meisten
Buddhisten als Voraussetzung für eine Organspende den Hirntod als Tod des
Menschen an. "Wir richten uns nach den Gesetzen des Landes, in dem wir
leben", so Christa Bentenrieder, Geschäftsführerin der Deutschen
Buddhistischen Union (DBU). Jeder Buddhist müsse aber grundsätzlich seine
eigene Haltung dazu finden, denn im Buddhismus gebe es keine Autorität, die
vorschreibt, was zu tun ist. Die meisten tibetisch-buddhistischen Anhänger
in Deutschland sehen Organspende allerdings durchaus kritisch. Denn hier
gilt die Regel, einen Toten möglichst lange liegen zu lassen, um seinen
Sterbeprozess nicht zu stören. Andererseits, so Christa Bentenrieder, "ist
es eben gerade auch buddhistisch, diese Störung nicht so wichtig zu nehmen,
wenn durch eine Organspende anderes Leben gerettet werden kann. Denn das
gilt als höchster Akt tätigen Mitgefühls." Zu den Grundsätzen im Buddhismus
gehört neben dem Geben, Teilen und der Solidarität auch, dass der Mensch
nicht mit seinem Körper identifiziert ist und sich nicht an ihn klammert.
Das gilt für den Spender, ebenso aber auch für den Empfänger.

Der Islam erlaubt die Organspende ebenfalls, wenn sie die einzig möglich
lebensrettende Behandlung für den Empfänger ist. Voraussetzung ist auch hier
wie im deutschen Transplantationsgesetz: Der Tod des Menschen und die
ausdrückliche Zustimmung des Spenders oder seiner Angehörigen. Sunniten und
Schiiten unterscheiden sich in der praktischen Konsequenz jedoch erheblich:
Während die Sunniten (in Deutschland rund drei Millionen) auch bei
Nicht-Muslimen als Spender wie als Empfänger in Frage kommen können, dürfen
die Schiiten (in Deutschland rund 100000) ihre Organe nur einem anderen
Muslim spenden. Organe empfangen dürfen sie dagegen auch von
Andersgläubigen. "Kinder und entmündigte Personen", so Dr. Nadeem Elyas,
Vorsitzender des Zentralrats der Muslime in Deutschland, "sind als
Organspender dagegen immer ausgenommen. Hier reicht die Zustimmung von
Erziehungsberechtigten oder dem Vormund nicht aus."

Im jüdischen Glauben gilt ein Mensch erst dann als tot, wenn er nicht mehr
atmet und keinen Pulsschlag mehr hat. "Dem Hirntod", so der
baden-württembergische Landesrabbiner Dr. Joel Berger, "wird in der Halacha,
der verbindlichen jüdischen Gesetzesauslegung, keinerlei Bedeutung
beigemessen." Organspenden wie im Transplantationsgesetz beschrieben sind
damit nach jüdischem Glauben nicht erlaubt. Die Transplantation einer
Hornhaut von einem Toten ist dagegen gestattet. Erlaubt sind auch
Transplantationen von sich regenerierenden Substanzen vom lebenden Menschen,
wie z.B. Blutspenden, Haut- und Knochenmarktransplantate. Auch die
Lebendspende einer Niere ist mit dem jüdischem Glauben zu vereinbaren,
allerdings nur, wenn die Gefahr für den Spender sehr gering und die
Transplantation für den Empfänger lebensrettend ist, sie also nicht "nur"
der besseren Lebensqualität dient.

"Es gibt viele Fragen, die ein Mensch erst einmal für sich klären muss,
bevor er sich für oder gegen eine Organspende entscheiden kann", so Anna
Viek vom AKO. Die Frage, ob eine Organspende mit der eigenen Religion zu
vereinbaren ist, ist nur eine davon. "Wir versuchen jedem die Informationen
zur Verfügung zu stellen, die er für seine persönliche Entscheidung
braucht."
 
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