Erstellt 08.07.06
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Diabetis und Autofahren |
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Dürfen Diabetiker ans Steuer?
Die gute Nachricht vorweg: Diabetiker dürfen Auto fahren. Allerdings
sind, abhängig von Medikation und Stoffwechsel-Einstellung,
Einschränkungen zu beachten.
06.06.06 - Diabetes ist nicht gleich Diabetes. Die Behandlungsform dieser Erkrankung entscheidet schließlich über etwaige Einschränkungen in der Fahrerlaubnis. Wer nur mit Diät, mit Medikamenten zur Besserung der Insulinresistenz (Biguanide - Biguanide zählen zu den oralen Antidiabetika, welche bei Typ-2-Diabetes eingenommen werden - , Insulinsensitizer) - Insulinsensitizer sind Medikamente, die am Entstehungsmechanismus für den Typ-2 Diabetes ansetzen, der Insulinresistenz - und/oder Pharmaka zur Resorptionsverzögerung von Nährstoffen behandelt wird, darf uneingeschränkt am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Mit Diät und Sulfonylharnstoffen - Sulfonylharnstoffe sind orale Antidiabetika - Behandelte unterliegen in der Regel keinen Einschränkungen. Allerdings ist vor Erteilung der Fahrerlaubnis der Risikoklasse 2 und der Genehmigung zur Personenbeförderung ein ärztliches Gutachten vorzulegen. Dieses soll eine gute Stoffwechsel-Einstellung bescheinigen; in den zurückliegenden drei Monaten dürfen keine Hypoglykämien aufgetreten sein. Die Behörde ist berechtigt, im Abstand von drei Jahren Nachbeurteilungen zu verlangen. Mit Insulin behandelte Diabetiker werden als Hypoglykämie-gefährdet eingestuft. Kraftfahrzeuge der Risikoklasse 1 stellen kein Problem dar, sofern davon auszugehen ist, dass die Patienten Hypo- und Hyperglykämien zeitig bemerken und erfolgreich behandeln können. Dies ist an Glukose-Selbstmessungen gebunden. Die Genehmigung der Risikoklasse 2 wird nur ausnahmsweise erteilt. Sie ist an die Vorlage eines entsprechenden Gutachtens geknüpft. Dieses sollte aber nicht der Hausarzt erstellen, sondern ein Diabetologe, möglichst mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation. Darf man die Erkrankung der Führerschein-Behörde verschweigen? Patienten, die zu schweren Unter- oder Überzuckerungen mit Kontrollverlusten neigen, dürfen kein Fahrzeug steuern. Wer als insulinpflichtiger Diabetiker einen Führerschein der Risikoklasse 1 erwerben will, braucht seine Erkrankung nicht anzugeben. Strafbar macht sich hingegen, wer eine Fahrerlaubnis der Risikoklasse 2 beziehungsweise zur Fahrgastbeförderung beantragt und seine Erkrankung verschweigt. Diabetiker, zumal Auto fahrende, sollten gut geschult sein und Hypoglykämie-Zeichen sicher erkennen. Bei längeren Fahrten sind - schon aus juristischen Gründen - regelmäßige Blutzucker-Messungen ratsam. Um für unvorhergesehene Verzögerungen gerüstet zu sein, gehören ausreichende Mengen von Traubenzucker und anderen Kohlenhydraten ins Auto. Der behandelnde Arzt ist im Übrigen auch dann an seine Schweigepflicht gebunden, wenn er Zweifel an der Fahrtüchtigkeit seines Patienten hegt. Quelle: Gesundheitszeitung
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