Über Hirntod, Organspende und Ablauf von Transplantationen

 
Die Organtransplantation ist heute oft die einzigste Behandlungsform des endgradigen Organversagens: Für Herz, Lunge oder Leber gibt es keinen langfristig brauchbaren maschinellen Organersatz. Diese Patienten können nur hoffen, ein Spenderorgan zu erhalten, bevor sie an den Folgen des Organversagens auf der Warteliste sterben. Nur bei der terminalen Niereninsuffizienz kann durch verschiedene Dialyseverfahren oder durch die Nierentransplantation die fehlende Funktion der eigenen Nieren überbrückt werden.

Viele Menschen wissen nicht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um Organe überhaupt spenden zu können.

 Organspender sind zum überwiegenden Teil Unfallopfer mit schwersten Schädel- Hirnverletzungen oder Patienten mit spontanen Hirnblutungen. Dabei ist das Gehirn schwer geschädigt und nicht wiederherstellbar. Es kommt zu einem unumkehrbahren Ausfall der Hirnfunktionen, daß heißt zum Hirntod, wobei unter künstlicher Beatmung das Herz weiter schlägt. Mit dem Organtod des Gehirns sind die für jedes menschliche Leben unabdingbaren Voraussetzungen und alle für das eigenständige körperliche Leben erforderlichen Steuerungsvorgänge des Gehirns endgültig erloschen. Die Feststellung des Hirntodes bedeutet damit die Feststellung des Todes des Menschen. Eine weitere Behandlung kann keine Hilfe mehr bringen. Während die Todesfeststellung nach allgemeinem Kreislauf- u. Atemstillstand durch jeden Arzt erfolgen kann (in bundesdeutschen Krankenhäusern rund 500.000 mal jährlich), ist die Feststellung des Hirntodes (rund 2000 mal jährlich) an besondere unumgängliche Bedingungen und Befunde gebunden.

 

 

 
Zur Diagnose des Hirntodes ist sowohl der Nachweis des Ausfalls der Hirnfunktionen als auch die Feststellung erforderlich, daß dieser Zustand nicht mehr rückgängig zu machen ist. Der Zeitpunkt, zu welchem die endgültige diagnostische Feststellung des Hirntodes getroffen ist, wird von zwei in der Intensivmedizin erfahrenen Ärzten, die dem Transplantationsteam nicht angehören, festgehalten. Neben den klinisch entscheidenden Untersuchungen (u.a. Reflextests von Pupillenreaktion, Cornealreflex, Husten-Würge-Schluckreflex, Trigeminusschmerzreiz, Ausfall der Spontanatmung) kann dabei auch das EEG (Elektroenzephalogramm) herangezogen werden, das die Hirnströme anzeigt, die bei einem Hirntoten erloschen sind. Anstelle des EEG´s kann beispielsweise auch die Hirngefäßdarstellung (Kontrastmittelangiographie) treten die den Zirkulationsstillstand bildhaft darstellen kann.
   

Normalbefund einer Hirngefäß-Angiographie unter Darstellung aller Äste der äußeren und inneren Halsschlagader Befund im Hirntod:nur die Äste der äußeren Halsschlagader sind darstellbar. Der Blutfluß der inneren Halsschlagader (Pfeil) und der Wirbelarterie ist beim Eintritt in die Schädelhöhle unterbrochen.
 

Quelle: "Der Hirntod als der Tod des Menschen", Deutsche Stiftung Organtransplantation.

 

 

Zustimmung zur Organentnahme 

Ist der Hirntod zweifelsfrei festgestellt, muß den Angehörigen diese Tatsache mitgeteilt werden. Der Patient gilt juristisch nun als Leichnam. Todeszeit ist der auf dem Hirntodprotokoll festgehaltene Zeitpunkt. Erst wenn die Angehörigen den Tod "verstanden" haben, soll (nach § 4 TPG) die Frage nach der Bereitschaft des Patienten zur Organspende gestellt werden. Dabei sollte den Angehörigen ebenfalls mitgeteilt werden, das unabhängig von dieser Entscheidung keine weiteren Therapie- bzw. Behandlungsmaßnahmen erfolgen und die maschinelle Beatmung und die medikamentöse Unterstützung von Herz- u. Kreislauf beendet wird - bei einer Ablehnung hinsichtlich einer Organspende unmittelbar nach dem Gespräch - bei einer Zustimmung, Stunden später nach erfolgter Organentnahme. Bei allen unnatürlichen Todesfällen muß auch die zuständige Staatsanwaltschaft über den Todeszeitpunkt und die Todesursache informiert werden. Sie gibt die Zustimmung, nach Überprüfung eines möglichen Drittverschuldens z.B. nach Unfalltod, zur Freigabe des Leichnams zur Bestattung. Ein Großteil der Angehörigen geben bei der Befragung an, den Willen des Verstorbenen nicht zu kennen, da über die Organspende zu Lebzeiten nie gesprochen wurde. (1997 wurde in Deutschland nur bei 3 % der Verstorbenen ein Organspendeausweis gefunden). Sie tun sich schwer, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen herbeizuführen. Anders bei den Angehörigen, bei denen das Thema Organspende schon einmal diskutiert wurde. Geben die Angehörigen ihr Einverständnis zur Organentnahme oder ist der Patient im Besitz eines Organspendeausweises, informiert der Transplantationskoordinator das Entnahmeteam des Tranplantationszentrums für die Explantation der Nieren. Liegt eine Einwilligung zur Mehrorganentnahme vor (Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Augenhornhaut) informiert der Koordinator die Organvermittlungszentrale EUROTRANSPLANT im holländischen Leiden. Dort sind in einem Zentralcomputer mehr als 13.000 Empfänger registriert die auf ein Organ warten. Davon sind über 10.000 Patienten aus Deutschland gemeldet.

 

 

 

Organvergabe - Wartezeiten 

In Deutschland wartet zum Beispiel ein Dialysepatient im Durchschnitt 5 Jahre auf ein geeignetes Spenderorgan, der Dialysepatient in Österreich oder Belgien aber nur etwa 2 Jahre. Grund dafür sind die unterschiedlichen Länderbilanzen, d.h. es dürfen in dem Land, in dem mehr Organe gespendet werden auch mehr Organe verbleiben und transplantiert werden. Da die Bundesrepublik Deutschland eines der letzten Länder in Europa war das bis zum 1. Dezember 1997 kein Transplantationsgesetz hatte, wurde nach Protesten von Österreich und Belgien im März 1996 die Länderbilanz eingeführt. Österreich und Belgien haben die sogenannte Widerspruchslösung seit Jahren gesetzlich verankert. Das bedeutet: Ist eine ablehnende Haltung des Verstorbenen z.B. durch eine entsprechende Willenserklärung nicht erkennbar, dürfen ihm Organe entnommen werden (In der Praxis werden aber die Angehörigen trotzdem gefragt). In den folgenden Stunden melden sich die Transplantationszentren aus dem Eurotransplantbereich (Holland, Belgien, Luxemburg, Deutschland, Österreich) die den geeigneten Empfänger für Herz, Leber usw. auf ihrer Warteliste haben. Der hirntote Patient wird auf der Intensivstation bis zur Organentnahmeoperation weiter beatmet, die Herz-Kreislauffunktion wird aufrecht erhalten. Der Koordinator übermittelt die Daten, die erkennen lassen, ob das zur Verfügung stehende Organ zu dem Empfänger "paßt". Akzeptieren die Transplantationszentren das Organ wird ein Zeitplan vereinbart, zu dem die Entnahmeteams eintreffen und die Organe entnehmen können. Wegen der kurzen Überlebenszeit von Herz (-4 h), Lunge (-6 h) und Leber (-16 h) kommen die Teams mit per Flugzeug oder Hubschrauber in das Krankenhaus in dem der Organspender liegt. Ein exakter Zeitplan bei der Organentnahme ist auch deshalb wichtig, weil bei Herz- oder Lebertransplantationen beim Empfänger im Transplantationszentrum schon mit der Operation begonnen wird, um das durch die Krankheit zerstörte Organ zu entfernen und die Konservierungszeit des Spenderorgans zu verkürzen. Während bei Herz, Lunge oder Leber wegen der kurzen Überlebenszeit außerhalb des Körpers auf den Nachweis einer möglichst guten immunologischen Übereinstimmung verzichtet werden muß, wird bei der Nierentransplantation neben der Übereinstimmung der Blutgruppen auch auf die Gruppenmerkmale der weißen Blutkörperchen, dem HLA-System, geachtet. Der Transplantationskoordinator schickt deshalb so früh wie möglich Milz- oder Lymphknotengewebe ins Typisierungslabor. Nach etwa 4-5 Stunden steht die Gewebetypisierung des Spenders fest, die sofort an EUROTRANSPLANT weitergegeben wird. Dort wird mit einem Computerprogramm festgestellt, ob im Eurotransplant-Bereich einen Empfänger mit voller Übereinstimmung vorhanden ist, der dann daß Spenderorgan erhält. Fehlt ein solcher "Full-House-Empfänger", erhält der Empfänger mit der besten Übereinstimmung der Gewebemerkmale das Organ. Die Suche nach den Nierenempfängern beginnt. Sie sind oft rasch gefunden, da Sie umfangreiche Telefonlisten hinterlassen haben. Der Patient wird noch einmal internistisch untersucht und muß in der Regel noch einmal an die Dialyse, bevor Ihm dann in einer etwa 2 stündigen Operation die Spenderniere in den linken bzw. rechten Unterbauch eingepflanzt wird. Für die Operation und den stätionären Aufenthalt (im Mittel 21 Tage) des Empfängers bezahlt die Krankenkasse eine Fallpauschale in Höhe von rund 100.000 DM an die transplantierende Klinik. Für die Dialysebehandlung muß die Krankenkasse rund 70.000 DM/Jahr ausgeben.

 

                                                                                                               
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