|
Über
Hirntod, Organspende und Ablauf von Transplantationen |
| |
| Die
Organtransplantation ist heute oft die einzigste Behandlungsform des
endgradigen Organversagens: Für Herz, Lunge oder Leber gibt es keinen
langfristig brauchbaren maschinellen Organersatz. Diese Patienten können
nur hoffen, ein Spenderorgan zu erhalten, bevor sie an den Folgen des
Organversagens auf der Warteliste sterben. Nur bei der terminalen
Niereninsuffizienz kann durch verschiedene Dialyseverfahren oder durch die
Nierentransplantation die fehlende Funktion der eigenen Nieren überbrückt
werden.
Viele
Menschen wissen nicht, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, um
Organe überhaupt spenden zu können.
Organspender sind zum überwiegenden Teil Unfallopfer mit
schwersten Schädel- Hirnverletzungen oder Patienten mit spontanen
Hirnblutungen. Dabei ist das Gehirn schwer geschädigt und nicht
wiederherstellbar. Es kommt zu einem unumkehrbahren Ausfall der
Hirnfunktionen, daß heißt zum Hirntod, wobei unter künstlicher Beatmung
das Herz weiter schlägt. Mit dem Organtod des Gehirns sind die für jedes
menschliche Leben unabdingbaren Voraussetzungen und alle für das eigenständige
körperliche Leben erforderlichen Steuerungsvorgänge des Gehirns endgültig
erloschen. Die Feststellung des Hirntodes bedeutet damit die Feststellung
des Todes des Menschen. Eine weitere Behandlung kann keine Hilfe mehr
bringen. Während die Todesfeststellung nach allgemeinem Kreislauf- u.
Atemstillstand durch jeden Arzt erfolgen kann (in bundesdeutschen Krankenhäusern
rund 500.000 mal jährlich), ist die Feststellung des Hirntodes (rund 2000
mal jährlich) an besondere unumgängliche Bedingungen und Befunde
gebunden.
|
| |
|
 |
| |
| Zur
Diagnose des Hirntodes ist sowohl der Nachweis des Ausfalls der
Hirnfunktionen als auch die Feststellung erforderlich, daß dieser Zustand
nicht mehr rückgängig zu machen ist. Der Zeitpunkt, zu welchem die endgültige
diagnostische Feststellung des Hirntodes getroffen ist, wird von zwei in
der Intensivmedizin erfahrenen Ärzten, die dem Transplantationsteam nicht
angehören, festgehalten. Neben den klinisch entscheidenden Untersuchungen
(u.a. Reflextests von Pupillenreaktion, Cornealreflex, Husten-Würge-Schluckreflex,
Trigeminusschmerzreiz, Ausfall der Spontanatmung) kann dabei auch das EEG
(Elektroenzephalogramm) herangezogen werden, das die Hirnströme anzeigt,
die bei einem Hirntoten erloschen sind. Anstelle des EEG´s kann
beispielsweise auch die Hirngefäßdarstellung (Kontrastmittelangiographie)
treten die den Zirkulationsstillstand bildhaft darstellen kann.
|
| |
|
|
 |

|
| Normalbefund einer Hirngefäß-Angiographie unter
Darstellung aller Äste der äußeren und inneren Halsschlagader |
Befund im Hirntod:nur die Äste der äußeren
Halsschlagader sind darstellbar. Der Blutfluß der inneren Halsschlagader
(Pfeil) und der Wirbelarterie ist beim Eintritt in die Schädelhöhle
unterbrochen. |
| |
|
Quelle: "Der
Hirntod als der Tod des Menschen", Deutsche Stiftung
Organtransplantation. |
|
|
|
Zustimmung
zur Organentnahme
Ist der Hirntod zweifelsfrei festgestellt, muß den Angehörigen diese
Tatsache mitgeteilt werden. Der Patient gilt juristisch nun als Leichnam.
Todeszeit ist der auf dem Hirntodprotokoll festgehaltene Zeitpunkt. Erst
wenn die Angehörigen den Tod "verstanden" haben, soll (nach §
4 TPG) die Frage nach der Bereitschaft des Patienten zur Organspende
gestellt werden. Dabei sollte den Angehörigen ebenfalls mitgeteilt
werden, das unabhängig von dieser Entscheidung keine weiteren Therapie-
bzw. Behandlungsmaßnahmen erfolgen und die maschinelle Beatmung und die
medikamentöse Unterstützung von Herz- u. Kreislauf beendet wird - bei
einer Ablehnung hinsichtlich einer Organspende unmittelbar nach dem Gespräch
- bei einer Zustimmung, Stunden später nach erfolgter Organentnahme. Bei
allen unnatürlichen Todesfällen muß auch die zuständige
Staatsanwaltschaft über den Todeszeitpunkt und die Todesursache
informiert werden. Sie gibt die Zustimmung, nach Überprüfung eines möglichen
Drittverschuldens z.B. nach Unfalltod, zur Freigabe des Leichnams zur
Bestattung. Ein Großteil der Angehörigen geben bei der Befragung an, den
Willen des Verstorbenen nicht zu kennen, da über die Organspende zu
Lebzeiten nie gesprochen wurde. (1997 wurde in Deutschland nur bei 3 % der
Verstorbenen ein Organspendeausweis gefunden). Sie tun sich schwer, eine
Entscheidung im Sinne des Verstorbenen herbeizuführen. Anders bei den
Angehörigen, bei denen das Thema Organspende schon einmal diskutiert
wurde. Geben die Angehörigen ihr Einverständnis zur Organentnahme oder
ist der Patient im Besitz eines Organspendeausweises, informiert der
Transplantationskoordinator das Entnahmeteam des Tranplantationszentrums für
die Explantation der Nieren. Liegt eine Einwilligung zur Mehrorganentnahme
vor (Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Augenhornhaut) informiert
der Koordinator die Organvermittlungszentrale EUROTRANSPLANT im holländischen
Leiden. Dort sind in einem Zentralcomputer mehr als 13.000 Empfänger
registriert die auf ein Organ warten. Davon sind über 10.000 Patienten
aus Deutschland gemeldet.
|
| |
|
 |
| |
|
Organvergabe
- Wartezeiten
In Deutschland wartet zum Beispiel ein Dialysepatient im Durchschnitt 5
Jahre auf ein geeignetes Spenderorgan, der Dialysepatient in Österreich
oder Belgien aber nur etwa 2 Jahre. Grund dafür sind die
unterschiedlichen Länderbilanzen, d.h. es dürfen in dem Land, in dem
mehr Organe gespendet werden auch mehr Organe verbleiben und
transplantiert werden. Da die Bundesrepublik Deutschland eines der letzten
Länder in Europa war das bis zum 1. Dezember 1997 kein
Transplantationsgesetz hatte, wurde nach Protesten von Österreich und
Belgien im März 1996 die Länderbilanz eingeführt. Österreich und
Belgien haben die sogenannte Widerspruchslösung seit Jahren gesetzlich
verankert. Das bedeutet: Ist eine ablehnende Haltung des Verstorbenen z.B.
durch eine entsprechende Willenserklärung nicht erkennbar, dürfen ihm
Organe entnommen werden (In der Praxis werden aber die Angehörigen
trotzdem gefragt). In den folgenden Stunden melden sich die
Transplantationszentren aus dem Eurotransplantbereich (Holland, Belgien,
Luxemburg, Deutschland, Österreich) die den geeigneten Empfänger für
Herz, Leber usw. auf ihrer Warteliste haben. Der hirntote Patient wird auf
der Intensivstation bis zur Organentnahmeoperation weiter beatmet, die
Herz-Kreislauffunktion wird aufrecht erhalten. Der Koordinator übermittelt
die Daten, die erkennen lassen, ob das zur Verfügung stehende Organ zu
dem Empfänger "paßt". Akzeptieren die Transplantationszentren
das Organ wird ein Zeitplan vereinbart, zu dem die Entnahmeteams
eintreffen und die Organe entnehmen können. Wegen der kurzen Überlebenszeit
von Herz (-4 h), Lunge (-6 h) und Leber (-16 h) kommen die Teams mit per
Flugzeug oder Hubschrauber in das Krankenhaus in dem der Organspender
liegt. Ein exakter Zeitplan bei der Organentnahme ist auch deshalb
wichtig, weil bei Herz- oder Lebertransplantationen beim Empfänger im
Transplantationszentrum schon mit der Operation begonnen wird, um das
durch die Krankheit zerstörte Organ zu entfernen und die
Konservierungszeit des Spenderorgans zu verkürzen. Während bei Herz,
Lunge oder Leber wegen der kurzen Überlebenszeit außerhalb des Körpers
auf den Nachweis einer möglichst guten immunologischen Übereinstimmung
verzichtet werden muß, wird bei der Nierentransplantation neben der Übereinstimmung
der Blutgruppen auch auf die Gruppenmerkmale der weißen Blutkörperchen,
dem HLA-System, geachtet. Der Transplantationskoordinator schickt deshalb
so früh wie möglich Milz- oder Lymphknotengewebe ins Typisierungslabor.
Nach etwa 4-5 Stunden steht die Gewebetypisierung des Spenders fest, die
sofort an EUROTRANSPLANT weitergegeben wird. Dort wird mit einem
Computerprogramm festgestellt, ob im Eurotransplant-Bereich einen Empfänger
mit voller Übereinstimmung vorhanden ist, der dann daß
Spenderorgan erhält. Fehlt ein solcher "Full-House-Empfänger",
erhält der Empfänger mit der besten Übereinstimmung der Gewebemerkmale
das Organ. Die Suche nach den Nierenempfängern beginnt. Sie sind oft
rasch gefunden, da Sie umfangreiche Telefonlisten hinterlassen haben. Der
Patient wird noch einmal internistisch untersucht und muß in der Regel
noch einmal an die Dialyse, bevor Ihm dann in einer etwa 2 stündigen
Operation die Spenderniere in den linken bzw. rechten Unterbauch
eingepflanzt wird. Für die Operation und den stätionären Aufenthalt (im
Mittel 21 Tage) des Empfängers bezahlt die Krankenkasse eine
Fallpauschale in Höhe von rund 100.000 DM an die transplantierende
Klinik. Für die Dialysebehandlung muß die Krankenkasse rund 70.000
DM/Jahr ausgeben.
|
|
|
|
zurück
zum Inhalt
|
| |
| |